Europäischer Steuervergleich 2012

Artikel vom: 23.04.2012

Alljährlich startet AGN International einen Steuerbelastungsvergleich für die wichtigsten europäischen Länder. AGN International ist eine weltweite Vereinigung von mehr als 200 unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen. Auch SH+C hat sich als deutsche AGN-Partnerkanzlei im Jahr 2012 wieder an diesem Steuervergleich beteiligt. Eine aktuelle Übersicht zu den Steuerbelastungen in den einzelnen Staaten Europas, geordnet nach Steuerarten, finden Sie auf unserer Website.  

(Foto: iStock.com / gerenme)

'Neben den reinen Nominalsteuersätzen muss man bei der Betrachtung auch etwaige nicht abziehbare Ausgaben beachten', erläutert SH+C-Steuerberater Matthias Winkler, der auch Fachberater für internationales Steuerrecht ist. Zwar würden viele Staaten mit sehr niedrigen Nominalsteuersätzen locken, aber dann durch eine verbreiterte Steuerbemessungsgrundlage die absolute Steuerbelastung erhöhen. 'Zudem werden reine ´Briefkastenfirmen´ in bekannten Niedrigsteuerländern wie Zypern für Zwecke der deutschen Besteuerung nicht anerkannt', erläutert Steuerexperte Winkler weiter. Sofern eine niedrige Steuerbelastung durch die Einschaltung ausländischer Firmen genutzt werden soll, müssen also eine Reihe von steuerrechtlichen Vorschriften beachtet und diverse Hürden genommen werden.  

'Der europäische Steuervergleich von AGN International soll daher nur einen Überblick verschaffen, ersetzt aber eine professionelle Beratung im Einzelfall nicht', sagt Diplom-Kaufmann Richard Hempe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei SH+C. Hempe verweist darauf, dass hier gerade die Zusammenarbeit der AGN-Partnerkanzleien von Vorteil ist. SH+C kann beispielsweise bei grenzüberschreitenden Fragestellungen stets auf AGN-Partnerkanzleien in anderen europäischen Staaten zurückgreifen und hier die Steuergesetze der einzelnen Länder in Bezug auf den Mandanten analysieren. So kann man laut Richard Hempe auch bei schwierigsten grenzüberschreitenden Fragestellungen stets die optimalen Lösungen erarbeiten.  

Zu den Steuerbelastungsvergleichen des Jahres 2012 nachstehend im einzelnen:  

Körperschaftsteuer

Die niedrigsten Körperschaftsteuersätze Europas findet man im Jahr 2012 in Bulgarien und Zypern. Soweit die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft außerhalb Zyperns anässig sind, können bis zu 90 % des Gewinns vor Steuern als Dividende ausgeschüttet werden. In Bulgarien können bei nicht ansässigen Anteilseigner immerhin noch bis zu 85 % des Gewinns vor Steuern ausgeschüttet werden. Auch Irland, Liechtenstein und Rumänien locken im Jahr 2012 mit niedrigen Körperschaftsteuersätzen. Die Ergebnisse der Studie aus dem Bereich Körperschaftsteuer finden Sie hier.

Erb- und Schenkungssteuer

Zum 1. Januar 2012 hat kein Europäischer Staat, im Gegensatz zu den Vorjahren, die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft. Dennoch gibt es nach wie vor in vielen Staaten keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zu nennen sind hier insbesondere Österreich, die Slowakei und Schweden. Die Ergebnisse der Studie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie hier.

Muttergesellschaften

Muttergesellschaften von Konzernen werden im Jahr 2012 am günstigsten in der Schweiz, auf Zypern, auf Malta und in Liechtenstein besteuert. Die Ergebnisse der Studie zu Muttergesellschaften finden Sie hier.

Gehälter

Im Jahr 2012 verbleibt Arbeitnehmern in Russland und Liechtenstein das größte Nettoeinkommen. Dagegen verbleiben einem Angestellten in Kroatien lediglich 44,84 % seines Gehalts nach Abzug der Steuern. Besonders hohe Abgaben für Angestellte fallen zudem in Schweden, den Niederlanden und in Belgien an. Die Ergebnisse der Studie zu Gehältern finden Sie hier.

Selbständige

Im Hinblick auf die Besteuerung von Selbständigen gibt es innerhalb Europas erhebliche Unterschiede. Ein besonders steuergünstiges Land für Selbständige kann in diesem Zusammenhang nicht genannt werden. Alle Staaten räumen Selbständigen aber deutlich großzügigere Steuerabzugsmöglichkeiten als Angestellten ein. Die Ergebnisse der Studie für Selbständige finden Sie hier.

Umsatzsteuer

Viele Unternehmen sehen die Umsatzsteuer als eine einfach Steuerart an, welche keiner besonderen Betrachtung bedarf. Die AGN-Studie zeigt jedoch klar und eindeutig, dass besonders im Bereich der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften viele Fallstricke lauern. Insofern sollten sich Unternehmen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zunächst auch immer über den Anfall von Umsatzsteuer informieren. Die Ergebnisse der Studie zur Umsatzsteuer finden Sie hier.

Ansprechpartner

Dipl.-FW Matthias Winkler
Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht
Tel.: 0941 - 58 61 3 – 0 od. Tel.: 089 - 54 70 90 – 0
E-Mail:

Dipl.-Kfm. Richard Hempe
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Tel.: 089 - 54 70 90 – 0 od. Tel.: 0941 - 58 61 3 – 0
Kontakt per E-Mail:  

Dipl.-Kfm. Daniel Wimmer
Steuerberater
Tel.: 089 - 54 70 90 – 0 od. Tel.: 0941 - 58 61 3 – 0
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