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13.04.2012
Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
„Kurzfristig hat die Regierungskoalition eine Ergänzung in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Dadurch soll die private Nutzung von Software des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Gleiches gilt für die Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Smartphones oder Tablets“, erläutert Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C.
02.04.2012
Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
„Im letzten Jahr hat der Bundesfinanzhof in drei Urteilen seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Kanzlei SH+C. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann nach Meinung der Richter nur an einem Ort liegen, denn nur dann kann sich der Arbeitnehmer auf die immer gleichen Wege einstellen und so durch Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder die Wahl seines Wohnorts in der Nähe der regelmäßigen Arbeitsstätte seine Wegekosten minimieren.
Automatische Datenlieferung an das Finanzamt
„Im Lauf der letzten Jahre haben Gesetzesänderungen immer mehr Behörden und andere Institutionen verpflichtet, jedes Jahr Daten über gezahlte Leistungen und andere steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden“, erläutert Diplom-Betriebswirtin Andrea Rauscher, Steuerberaterin bei der Münchner Kanzlei SH+C. Die Meldepflichten sind mittlerweile so zahlreich, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Welche öffentlichen Institutionen inzwischen regelmäßig elektronisch Daten an die Finanzbehörden melden, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage aus dem Bundestag hervor.
26.03.2012
Änderung der Buchungssystematik wegen E-Bilanz
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) wurde festgelegt, dass Jahresabschlüsse zukünftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen (Stichwort „E-Bilanz“). Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – sind davon betroffen.
22.03.2012
Gelangensbestätigung als neues Handelshindernis
„Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht bei der Kanzlei SH+C. Für Warenlieferungen ins EU-Ausland wurden alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten per Rechtsverordnung abgeschafft und durch einen einzigen Beleg ersetzt, die sogenannte Gelangensbestätigung. Dabei handelt es sich um ... (Foto: © Anyka - Fotolia.com)
02.04.2012 | Steuerberater-Magazin zitiert SH+C zu DATEV Pro
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SH+C als Arbeitgeber
16.05.2012 | Umsatzsteuer bei ebay-Verkäufen
16.05.2012 | Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing
10.05.2012 | Steuerschätzung: Rund 30 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen bis 2016
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