Offenlegung von Jahresabschlüssen

Offenlegungspflicht: Verschärfung der Offenlegung trifft vor allem mittelständische Unternehmen

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen hat durch das EHUG ('Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister') gerade für mittelständische Unternehmen eine erhebliche Brisanz erlangt, weil seit dem Ablauf des 31. Dezember 2007 der Betreiber des elektronischen Handelsregisters die Offenlegung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) bei GmbHs, AGs und GmbH und Co. KGs durchsetzt.

Seither sind vom Bundesamt für Justiz flächendeckend Aufforderungen zur Offenlegung mit verbundener Ordnungsgeldandrohung verschickt worden. Was Sie prüfen sollten, wenn Sie eine solche Anforderung bekommen haben, finden Sie hier:

Informationen zur Offenlegungsaufforderung / Ordnungsgeldandrohung

Kostenfalle 

Vorsicht Kostenfalle durch private 'Internet-Register', die als Trittbrettfahrer offenlegungspflichtige Unternehmen mit exorbitanten Veröffentlichungsgebühren abkassieren wollen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Begrenzungsstrategien

Wenn - für größere Unternehmen - die Preisgabe von offenlegungspflichtigen Daten, insbesondere der Jahresergebnisse besonders kritisch ist, gibt es Rechtsformen, die den Offenlegungsumfang begrenzen. Näheres finden Sie hier: Rechtsformen und Offenlegung.

Konzernoffenlegung

Mit der flächendeckenden Durchsetzung der Offenlegung droht größeren mittelständischen Unternehmensgruppen auch die oft unvorteilhafte Konzernoffenlegung.

Bußgeldrisiko: Offenlegung und Ordnungsgeld

Bei offenkundigen und gravierenden Fehlern in offengelegten Jahresabschlüssen (beispielsweise fehlende Vorjahreszahlen, fehlende Nennung des Geschäftsführers etc.) drohen zudem Bußgelder. Erläuterungen finden Sie hier: Offenlegung und Bußgelder / Ordnungsgelder.

Weitere Informationen

Weitere Hinweise und aktuelle Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Thema Offenlegung finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.

Unser Kollege, Herr Dipl.-Kfm. Richard Hempe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist einer der Offenlegungsspezialisten in Deutschland. Herr Hempe hat bereits diverse Vorträge und Fachbeiträge für Steuerberatungskanzleien und kleine und mittlere Unternehmen in ganz Süddeutschland veröffentlicht.

Die letzten Veröffentlichungen sind hier abrufbar: 


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Wir unterstützen Sie gerne - auch Berufskollegen - zu fairen Konditionen bei der Lösung von Problemen aus der Offenlegung oder handelsrechtlichen Bilanzierung. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Richard Hempe
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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