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Geschäftliche und private Beziehungen werden zunehmend internationaler. Vielfach stellt sich dabei die Frage, welche steuerlichen Folgen grenzüberschreitende Aktivitäten nach sich ziehen und wie grenzüberschreitende Beziehungen steueroptimal ausgestaltet werden können. SH+C berät in diesem Zusammenhang Unternehmen und Privatpersonen bei der Strukturierung von Investitionen im Ausland und bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
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Im internationalen Steuerrecht ist eine
professionelle Beratung unerlässlich. |
Auch ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die in Deutschland investieren oder über Vermögen verfügen, gehören zu den Mandanten von SH+C. Unsere Beratung berücksichtigt dabei sowohl die deutschen Steuerregelungen als auch die doppelbesteuerungsrechtlichen Vorschriften und die Steuergesetze des jeweils anderen Staates. Es werden dabei alle relevanten Rahmendaten und Vorschriften (Steuersätze, nicht abziehbare Betriebsausgaben etc.) in den betroffenen Staaten analysiert und deren Nutzung für eine individuelle Optimierung für den Mandanten dargestellt.
Im Rahmen der Beratung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts können wir bei Bedarf über unsere Mitgliedschaft im Verbund der AGN International Ltd. auf Kontakte zu mehr als 200 Kanzleien in über 90 Ländern weltweit zurückgreifen.
Unsere Beratungsschwerpunkte auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts sind: