Klicken Sie auf einen der Standorte oder senden Sie direkt eine E-Mail an info(hier bitte ein @ einfügen)shc.de
Besonders bei erfolgreichen mittelständischen Unternehmen wirft die Offenlegung im Unternehmensregister mitunter existenzielle Risiken auf, so dass diese Unternehmen zwingend die in Betracht kommenden Abwehrmaßnahmen prüfen müssen.
Gerade bei kleinen Gesellschaften gibt es Möglichkeiten, die Offenlegung des Jahresabschlusses zu vermeiden. Auch sonst bestehen in gewissem Umfang Gestaltungsmöglichkeiten, die offenzulegenden Unternehmensdaten zumindest zu begrenzen.
Einerseits lassen sich mit gezielt auf die Offenlegung hin optimierten Personengesellschaften Einblicksmöglichkeiten erheblich reduzieren. Die konkreten Gestaltungen sind jedoch stets einzelfallabhängig, so dass wir hier keine pauschalen Hinweise geben können, sondern in solchen Fällen ein individuelles Beratungsgespräch empfehlen.
Andererseits bieten sich bei großen Gesellschaften mit der KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien / diese Rechtsform ist besonderes für mittelständische Unternehmen geeignet) überraschend weitreichende Möglichkeiten, den Ergebnisausweis zu begrenzen.
Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen Richard Hempe gerne zur Verfügung.