Schwellenwerte für die Zuordnung der Größenklassen

Alle Schwellenwerte wurden 2009, wie geplant, durch die Anhebung der Messgrößen der Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB um ca. 20 % erhöht. Die neuen Größenklassenmerkmale sind bereits für das Geschäftsjahr 2008 anwendbar:

Als klein sind künftig solche Kapitalgesellschaften zu klassifizieren, die nicht mehr als

  • 4.840.000 Euro Bilanzsumme,
  • 9.680.000 Euro Umsatzerlöse,
  • 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.

Als mittelgroß sind künftig solche Kapitalgesellschaften zu klassifizieren, die nicht mehr als

  • 19.250.000 Euro Bilanzsumme,
  • 38.500.000 Euro Umsatzerlöse,
  • 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.